Gesetzliche Gewährliestungsgarantie
Wir geben dir Einblick in unsere Arbeit
Wenn du bei uns ein Produkt kaufst, stehen dir die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Das bedeutet: Das Produkt muss bei der Übergabe die vereinbarte und üblicherweise zu erwartende Beschaffenheit haben.
Ist die Ware mangelhaft, kannst du dich direkt an uns als Verkäufer wenden. Grundsätzlich kannst du zunächst eine Nacherfüllung verlangen, also je nach Situation die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Ware.
Uns ist es sehr wichtig, dass du deine Pflanzen genauso erhältst, wie wir sie selber auch gerne erhalten würden. Sie sollten bei dem der Ankunft also in bestmöglicher Qualität sein. Tritt also in irgendeiner Weise ein Mängel auf, kannst du dich jederzeit gerne an uns wenden und wir werden deine Reklamation gewissenhaft und persönlich bearbeiten.
Die Gewährleistungsgarantie ist jedoch keine Haltbarkeitsgarantie. Der entstandene Sachmangel muss grundsätzlich bereits bei der Übergabe der Pflanze vorhanden gewesen sein, damit du von der Gewährleistungspflicht gebrauch machen kannst. Sie setzt voraus,dass es ein Schaden ist, den du als Kunde durch eine Unsachgemäße Pflege nach längerer Seit in deine Obhut verursacht hast. Bitte behalte das im Hinterkopf, wenn es um dieses Thema geht.